MEINUNG

Jedem Tag seine Wiederverlautbarung?

30. September 2024
Wolfgang Pichler

Paul Eberstaller, der seinerzeit auch einmal ein Praktikum bei MANZ absolviert hatte, hat seine Dissertation abgeschlossen. In der Reihe Ars Boni Rechtschreibung hat Nikolaus Forgó ihn dazu interviewt. 

Kern der Dissertation ist die Frage, warum die konsolidierten Texte im RIS nicht rechtsverbindlich sind und wie man dazu kommen könnte. Eberstaller schlägt dazu im Interview vor, jede Änderung des Rechtstexts mit einer amtlichen Wiederverlautbarung zu begleiten. 

Paul Eberstaller ist ein überaus ernsthafter, mit Riesenschritten nach oben strebender Jurist. Es kann daher nicht überraschen, dass seine Idee kreativ ist; sie ist aber auch verfänglich: Mit der Wiederverlautbarung würden ja alle Verweise in anderen Rechtsvorschriften, Judikatur oder Fachliteratur, die sich auf die Rechtsvorschrift vor der Wiederverlautbarung beziehen, mit einem Schlag ungültig – auch wenn die konkrete Bestimmung (Paragraph, Artikel, Ziffer), auf die sich der Verweis bezieht, selbst gar nicht geändert wurde.

Ob das die Welt wirklich besser macht? 

Natürlich, eine durchgehende XMLisierung aller Rechtsakte (Normsetzung und Judikatur!) könnte Abhilfe schaffen, wurde aber, wie in dem Interview mehrfach betont, bei der Kundmachung der BGBls gerade abgeschafft. Oder ein Wissensgraph, dessen verfassungsrechtliche Einordnung wohl noch mehrerer Forschungsarbeiten bedürfte. 

https://www.linkedin.com/in/paul-eberstaller/
https://youtu.be/EovgqxD3_iM?si=c2d8iT7-ncNeWn2Z
https://www.ris.bka.gv.at/