Kürzlich durften wir Prof. Thomas Hoeren und die Teilnehmer:innen seines Juridicum-Urheberrechtskurses in der prachtvollen MANZ-Beletage am Kohlmarkt begrüßen. Thomas Hoeren ist hauptberuflich Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und verfügt über eine für österreichische Verhältnisse ungewöhnlich breite Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsinformatik.
Unsere Corporate Lawyerin Barbara Lehner-Laimer gab den Besucher:innen eine tolle Übersicht über KI-getriebene Rechtsfragen; u.a. erklärte sie das Zusammenspiel von Kundenverträgen, AGB und Nutzungsbedingungen und unsere interne KI-Richtlinie. Peter Dax, erfahrener Programmmanager, führte gekonnt durch den Verlagsvertrag und ging detailliert auf die aktuellen Neuregelungen ein.
Ein auch in der Öffentlichkeit diskutiertes Schlüsselthema ist die Frage, ob Anbieter von Datenbanken die Werke, die dort enthalten sind, als Trainingsmaterial für Machine Learning verwenden dürfen. Wir konnten dazu ausführen, dass wir zwar auf der Basis wissenschaftlicher Gutachten der Meinung sind, dass diese Frage mit „Ja“ zu beantworten ist; allerdings verzichtet MANZ bewusst auf jedes Training von Sprachmodellen; die Frage stellt sich daher nicht.
Prof. Hoeren, auf dessen Wunsch der Besuch zustande gekommen war, hatte eine ganze Reihe von Fragen im Gepäck. Auf manche gab es eine Antwort, auf manche naturgemäß nicht („Wird es in 15 Jahren überhaupt noch Bücher [gemeint: Manuskripte] geben, die nicht von KI verfasst sind?“). Er hatte aber auch seine Studenten auf den Besuch vorbereitet, sodass diese sich rege an der Diskussion beteiligten. Sie konnten dabei auch mitnehmen, dass die Frage, wie detailliert Verträge gestaltet werden, letztlich nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine kaufmännische ist. Es entstand ein lebhafter Dialog, aus dem Gäste und Gastgeber mit Gewinn nach Hause gehen konnten.